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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungender Gesellschaft für Sicherheit im E-Commerce mbH
§ 1 – Geltungsbereich
1. Die Gesellschaft für Sicherheit im E-Commerce mbH (nachfolgend: „GSE“) stellt ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Teilnehmer“) auf der Website www.12check.de einen Service zur Verifizierung von Telefonnummern zur Verfügung. Die Erbringung dieses Service (nachfolgend auch: „Dienstleistungen“) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen (nachfolgend: „Geschäftbedingungen). Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Teilnehmer.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
§ 2 – Vertragsschluss
Mit Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars beauftragt der Teilnehmer die Erbringung der Dienstleistungen. Das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des Teilnehmers wird für GSE erst mit schriftlicher Annahme (Brief, E-Mail, Fax) verbindlich („Auftragsbestätigung“).
§ 3 – Vertragsgegenstand
1. GSE stellt dem Teilnehmer einen Service zur Verfügung, über den der Teilnehmer an eine von ihm angegebene Telefonnummer einen Zahlencode per automatisierten Anruf übermitteln kann. Der Teilnehmer erhält von GSE eine Statusmeldung zu dem getätigten Anruf.
2. Der bei dem Telefonanruf abgespielte Ansagetext wird vom Teilnehmer festgelegt. Zum Umfang der Dienstleitungen der GSE gehört nicht die Überprüfung des vom Teilnehmer übermittelten Ansagetextes im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter.
3. Weitere Einzelheiten zu dem Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung auf www.12check.de.
§ 4 – Aufgaben des Teilnehmers
1. Um die Telefonnummern-Verifikation durchführen zu können, muss die Web-Applikation des Teilnehmers mit dem GSE-Server kommunizieren können. Die dazu auf Seiten des Teilnehmers notwendigen technischen Voraussetzungen muss dieser selbst schaffen.
2. Der Teilnehmer ist für die Sicherheit der ihm von GSE zugeteilten Nutzungsdaten, Account-Zugänge und Passwörter verantwortlich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Nutzung des Service (einschließlich der Nutzungsdaten, Account-Zugänge und Passwörter) durch unbefugte Dritte zu verhindern.
3. Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten, die ihm und/oder GSE in Folge einer missbräuchlichen Nutzung des Service, einer von ihm zu verantwortenden Nutzung durch Dritte oder aufgrund von Script- und/oder Übertragungsfehlern entstehen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.
§ 5 – Vergütung/Zahlung
1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von GSE. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. GSE ist berechtigt, ihre Preise jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres insoweit angemessen zu erhöhen, als bei GSE im vorangegangenen Kalenderjahr Kostenerhöhungen im Hinblick auf die Dienstleistungen eingetreten sind. GSE wird den Teilnehmer über die geplante Preiserhöhung spätestens acht (8) Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) informieren.
3. GSE erstellt die Rechnung auf Grundlage der Aufzeichnungen über die für den Teilnehmer durchgeführten Telefonanrufe. Nur die einzelnen, vom Teilnehmer zur Verifizierung konkret beauftragten und für diesen erfolgreich durchgeführten Telefonanrufe (d.h., Anruf wurde persönlich oder durch Anrufbeantworter angenommen) sind gebührenpflichtig. Die Aufzeichnungen werden dem Teilnehmer zusammen mit der Rechnung zur Verfügung gestellt.
4. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung der Parteien gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
(a) Die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.
(b) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Rechnungen sind rein netto (ohne Abzüge) und sofort zahlbar. Zahlungen des Teilnehmers gelten erst dann als erfolgt, wenn GSE über den Betrag verfügen kann.
(c) Befindet sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist GSE unter anderem berechtigt, den Teilnehmer-Account zu sperren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 6 – Haftung
1. GSE übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen, nicht im Verantwortungs- oder Kontrollbereich der GSE liegenden Ereignissen beruhen. Zu derartigen Ereignissen zählen unter anderem Netzwerk- und Serverfehler, länger anhaltender Stromausfall, extreme Witterungsbedingungen, Störungen im Internetdatentransfer, fehlgeschlagene Übermittlungen, Sabotage oder andere Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs von GSE.
2. Vorbehaltlich der Regelung in § 6 Abs. 3 wird die gesetzliche Haftung von GSE für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
(a) GSE haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Kardinalpflichten). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
(b) GSE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
3. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
§ 7 – Laufzeit / Kündigung
1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit durch Deaktivierung des Accounts bzw. des entsprechenden Tools kündigen. GSE kann den Vertrag jederzeit mit Frist von 2 Wochen schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug des Teilnehmers) bleibt unberührt.
§ 8 – Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung des Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheim zu halten.
2. Der Teilnehmer erteilt GSE die Erlaubnis, ihn in Pressemitteilungen und zu sonstigen Werbezwecken als Referenzkunden zu nennen.
§ 9 – Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nienburg/Weser ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke
